
Mit dem 1. Jänner 2026 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU in seine Regelphase ein.
Der unmittelbare Fokus liegt dabei weiterhin auf den klassischen CBAM-Grundstoffen wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom.
Gleichzeitig verdichten sich jedoch die Hinweise, dass die Europäische Kommission den Anwendungsbereich von CBAM schrittweise erweitern möchte, insbesondere auf nachgelagerte Erzeugnisse (z. B. Maschinen, Geräte, Baugruppen).
Auch wenn diese Erweiterung nicht kurzfristig zu erwarten ist, sollten Unternehmen das Thema bereits heute strategisch im Blick behalten.
Ab 1.1.2026 gilt CBAM verbindlich nur für die derzeit erfassten Grundstoffe.
Fertigwaren wie Waschmaschinen, Gartengeräte oder komplexe Maschinen sind noch nicht CBAM-pflichtig.
Es existiert keine Rechtsgrundlage, die solche Produkte bereits ab 2026 einbezieht.
Für 2026 besteht daher keine unmittelbare Betroffenheit für Unternehmen, die ausschließlich solche Waren importieren.
In mehreren Arbeitsdokumenten, Impact Assessments und Konsultationspapieren hat die Kommission jedoch klar gemacht:
CBAM soll Umgehungen verhindern (z. B. Weiterverarbeitung außerhalb der EU).
Langfristig ist eine Ausdehnung auf nachgelagerte Produkte vorgesehen.
Diese Erweiterung ist Teil der Überprüfungsklausel der CBAM-Verordnung.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass CO?-intensive Vorprodukte nicht über Fertigwaren CBAM-frei in die EU gelangen.???????
Auch wenn es noch keinen offiziellen Termin gibt, lässt sich aus den bisherigen Dokumenten folgende realistische Zeitschiene ableiten:
| Zeitraum | Erwartete Entwicklung |
| 2026 | Start der CBAM-Regelphase für Grundstoffe |
| 2026–2027 | Analysen und Konsultationen zu nachgelagerten Produkten |
| Ende 2027 / 2028 | möglicher Legislativvorschlag der Kommission |
| ab 2028 / 2029 | denkbare Übergangsphase für neue Produktgruppen |
| ab 2030 | mögliche vollständige Einbeziehung ausgewählter Fertigwaren |
Vor 2028 ist mit keiner verbindlichen Erweiterung zu rechnen.
Auch wenn die formale Pflicht später kommt, entstehen Vorwirkungen bereits heute:
Zolltarifierung wird entscheidend (Grundstoff vs. Fertigware)
Materialzusammensetzung und Vormaterialien gewinnen an Bedeutung
Eigenmassen und Ursprung müssen sauber dokumentiert sein
Lieferketten werden zunehmend auf CO?-Transparenz überprüft
Fehler oder Unklarheiten von heute werden zu späteren Nachforderungen, Haftungsfragen und erheblichen Anpassungskosten führen
2026 müssen Unternehmen keine unmittelbare CBAM-Pflicht für Fertigwaren befürchten.
Aber sie sollten jetzt beginnen, ihre Lieferketten, Tarifierungen und Datenstrukturen CBAM-fest aufzustellen.
CBAM ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dynamisches Regulierungsinstrument, das sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird.
Wer gut vorbereitet ist, vermeidet spätere Überraschungen.