F-Gas-Verordnung: Einfuhr von ERZEUGNISSEN mit enthaltenen F-Gasen (keine Bulk-Ware!)

F-Gas-Verordnung bei Importen

Erzeugnisse mit enthaltenen F-Gasen (z. B. Wärmepumpen, Fahrzeuge, Kühlgeräte)

Rechtsgrundlage

Die maßgebliche Grundlage ist die
Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase

Diese Verordnung gilt seit März 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und regelt

Worum geht es bei der F-Gas-Verordnung eigentlich?

Auf den ersten Blick scheint die F-Gas-Verordnung den Umgang mit bestimmten Gasen zu regeln.

Tatsächlich geht es aber um etwas anderes:
Die EU steuert damit, wie viel fluorierte Treibhausgase überhaupt in Verkehr gebracht werden dürfen.

Der entscheidende Punkt dabei:
Nicht das Produkt ist maßgeblich – sondern das darin enthaltene Kältemittel.

Das bedeutet:
Auch wenn Sie keine Gase importieren, sondern „nur“ Produkte wie Wärmepumpen, Fahrzeuge oder Kühlgeräte, trifft die Verordnung voll auf Sie.

Warum das System so komplex ist?

Die F-Gas-Verordnung ist kein einfaches Regelwerk, sondern ein Zusammenspiel mehrerer Systeme:

Besonders entscheidend ist die Unterscheidung:

Bereich System
Bulk (reines Gas) Quotensystem
Produkt (Gerät) Quotenabdeckung erforderlich

Genau an dieser Schnittstelle entstehen die meisten Missverständnisse.

Was muss ein Importeur konkret tun?

Unternehmen, die Produkte mit enthaltenen F-Gasen importieren, müssen:

die entsprechenden Mengen eigenständig überwachen

Die Verantwortung liegt immer beim Importeur!

Verantwortung des Importeurs

Auch wenn Lieferanten oder Dritte eingebunden sind:

Der Importeur bleibt verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften.

Das betrifft insbesondere:

Die größte Herausforderung: Zugang zur Quotenabdeckung

Die größte Herausforderung liegt nicht bei der Registrierung, sondern beim Zugang zur Quotenabdeckung.

Der Hintergrund:
Das Quotensystem richtet sich primär an Unternehmen, die Gase selbst in Verkehr bringen (Bulk) – nicht an Importeure von Geräten.

In der Praxis bedeutet das:
Importeure verfügen in der Regel nicht über eigene Quoten.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Die Quotenabdeckung erfolgt daher über Dritte:

a) über den Lieferanten (Standardfall)
Der Hersteller stellt sicher, dass die enthaltenen F-Gase durch eine Quote abgedeckt sind.

b) über einen EU-Quoteninhaber (z. B. Gas-Händler)
Der Importeur organisiert selbst den Zugang zu einer Quote
Stichwort: „authorisation to use quota“

Ohne diese Abdeckung ist eine Einfuhr nicht möglich.

Zollabwicklung

Bei der Einfuhr sind insbesondere folgende Punkte relevant: