
Mit dem Harmonisierten System 2028 (HS 2028) steht eine der umfassendsten Anpassungen der internationalen Warenklassifikation der letzten Jahre bevor. Die Weltzollorganisation (WZO) hat die Änderungen bereits offiziell angenommen. Das neue HS tritt am 1. Januar 2028 in Kraft und wird weltweit von Zollverwaltungen und Unternehmen umgesetzt.
Das Harmonisierte System bildet die Grundlage für
a) die zolltarifliche Einreihung von Waren
b) die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen
c) internationale Handelsstatistiken
und
d) zahlreiche nationale und unionsrechtliche Vorschriften.
Änderungen am HS haben daher direkte Auswirkungen auf Unternehmen, Stammdaten, IT-Systeme, Zollprozesse und Compliance-Strukturen.
Die Revision des HS 2028 führt zu
Diese Anpassungen gehen deutlich über eine rein technische Aktualisierung hinaus. Ziel der WZO ist es, das Harmonisierte System an globale Prioritäten, neue Handelsrealitäten und regulatorische Anforderungen anzupassen.
Gesundheit, Krisenvorsorge und medizinische Produkte
Ein wesentlicher Fokus liegt auf der besseren Abbildung von Waren, die in Gesundheitsnotfällen und Pandemien eine zentrale Rolle spielen. Dazu zählen unter anderem medizinische Schutzausrüstung, Beatmungsgeräte und Diagnostikprodukte sowie Ambulanzen und medizinische Ausrüstung.
Besonders hervorzuheben sind die grundlegenden strukturellen Änderungen bei Impfstoffen, denn es gibt eine neue Untergliederung von Impfstoffen für die Humanmedizin (HS Pos. 3007) und eine eigenständige Position für sonstige Impfstoffe (HS Pos. 3008).
Nahrungsergänzungsmittel und Ernährung
Mit HS 2028 wird erstmals eine eigene neue Position für Nahrungsergänzungsmittel (HS Pos. 2107) eingeführt, begleitet von neuen rechtlichen Anmerkungen.
Dies schafft zwar mehr Klarheit, erhöht aber zugleich die Anforderungen an eine korrekte Abgrenzung zwischen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen.
Umwelt, Abfall und Kunststoffe
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umweltregulierung, durch
a) Neuordnung der Klassifizierung von Kunststoffabfällen
b) Anpassung an die Vorgaben der Basler Konvention und
c) verbesserte Transparenz im Handel mit Kunststoffprodukten, insbesondere Einwegartikeln
Diese Änderungen betreffen nicht nur Entsorgungsunternehmen, sondern auch Hersteller, Händler und Importeure.
Auch wenn das Inkrafttreten erst 2028 erfolgt, ist der Vorbereitungsaufwand nicht zu unterschätzen. Erfahrungsgemäß führen HS-Revisionen zu Korrektuen der Stammdaten und Materialklassifizierungen. Bestehende vZTA / BTI-Entscheidungen verlieren ihre Rechtskraft, Zoll- und ERP-Systeme sind anzupassen, interne Prozesse und Arbeitsanweisungen müssen neu aufgesetzt werden. Zudem kommt ein erhöhter Schulungsbedarf von Mitarbeitern.
Unternehmen, die sich frühzeitig mit HS 2028 auseinandersetzen, können Risiken minimieren, Umstellungskosten reduzieren und rechtzeitig fundierte Entscheidungen treffen.
Der von der WZO vorgesehene Umsetzungszeitraum bis 2028 dient ausdrücklich dazu, Auswirkungen zu analysieren, Klassifizierungen zu überprüfen und IT- und Datenstrukturen anzupassen.
Wir begleiten auch gerne Ihr Unternehmen frühzeitig bei der Auseinandersetzung mit HS 2028 – von der ersten Impact-Analyse bis zur konkreten Umsetzung. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Risiken zu reduzieren und die Umstellung effizient zu gestalten.