
Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Europäischen Kommission tritt zum 1. Januar 2026 die überarbeitete Kombinierte Nomenklatur (KN) in Kraft.
Diese Fassung bildet die Grundlage für Zolltarifierung, Außenhandelsstatistik und Präferenzregelungen in der gesamten Europäischen Union.
Als Zoll- und Außenhandelsexperten haben wir die neuen Regelungen analysiert und fassen für Sie die entscheidenden Punkte zusammen – exklusiv und praxisnah.
Die EU modernisiert die KN regelmäßig, um:
Die Version 2026 bringt insbesondere Neuerungen für Batterie-Chemie, Photovoltaik, Windkraft-Technik und Wasserstoff-Systeme.
Die folgenden Positionen sind neu oder geändert (gekennzeichnet mit ?):
| Kapitel | KN-Code | Beschreibung |
| 28 | 2841 90 40 ? / 2841 90 70 ? | Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Oxide (NMC) |
| 2842 90 20 ? / 2842 90 70 ? | Lithiumeisenphosphat (LFP) | |
| 38 | 3801 10 10 ? / 3801 10 90 ? | künstlicher Grafit (Pulver oder Plättchen) |
| 3818 00 11 ? / 3818 00 19 ? | Photovoltaik-Wafer | |
| 73 | 7308 20 10 ? / 7308 20 90 ? | Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen |
| 84 | 8410 90 10 ? / 8410 90 20 ? / 8410 90 90 ? | Rotoren und Statoren für Wasserturbinen |
| 85 | 8501 33 10 ? / 8501 33 90 ? | Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen |
| 8504 40 84 ? / 8504 40 87 ? | Wechselrichter mit MPP-Tracking-Funktion | |
| 8507 90 31 ? / 8507 90 39 ? | Separatoren aus Kunststofffolie ? 40 µm |
(Rechtsgrundlage: Anhang I der VO (EU) 2025/1926, Amtsblatt L 2025/1926 vom 31.10.2025)
Die Kombinierte Nomenklatur arbeitet mit speziellen Kennzeichnungen, die wichtige rechtliche Informationen vermitteln:
| Symbol / Fußnote | Bedeutung |
| ? | Neue oder geänderte KN-Position ab 01.01.2026 |
| ? | Entfallene oder ersetzte Unterposition |
Als Spezialisten für Zolltarifierung und Warenklassifizierung begleiten wir Unternehmen bei der Umstellung auf die neue KN 2026.
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