CBAM 2025 – Neue Verordnung bringt strengere Pflichten und mehr Klarheit

Mit der Verordnung (EU) 2025/2083 hat die Europäische Kommission die bisherigen CBAM-Regeln (VO 2023/956) überarbeitet und vereinfacht.
Ab 1. Januar 2026 beginnt die verpflichtende Phase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Ziel: Gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU-Produktion und Importen sowie Anreiz zur Dekarbonisierung von Lieferketten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick


Was Unternehmen jetzt tun müssen

Unternehmen sollten bereits 2025:

Fazit:
CBAM ist kein theoretisches Umweltprojekt mehr, sondern Realität in der Praxis. Wer seine Daten, Prozesse und Zolltarifierungen jetzt vorbereitet, spart später Geld und Ärger – und vermeidet Importstopps!