
Die USA setzen bei Zöllen und Ursprungsregeln strenge Maßstäbe. Gleichzeitig eröffnet das neue Rahmenabkommen seit 7. August 2025 neue Möglichkeiten für europäische Unternehmen. Damit Ihre Exporte reibungslos und kosteneffizient abgewickelt werden, unterstützen wir Sie bei allen Zoll- und Ursprungsfragen.
Seit dem 7. August 2025 gelten für Waren aus der EU folgende Regelungen:
Wenn der reguläre MFN-Zollsatz (Column 1/General) > 15 % beträgt, wird kein zusätzlicher reziproker Zoll erforderlich.
Wenn der reguläre MFN-Zollsatz < 15 % beträgt wird ein reziproker Zoll erhoben, sodass die Gesamtbelastung 15 % beträgt
Voraussetzung ist, dass es sich um Erzeugnisse handelt, welche einen nichtpräferenziellen Ursprung eines EU-Mitgliedstaats aufweisen. Dies ist entscheidend für die Anwendung der reziproken Zölle (9903.02.20).
Für Erzeugnisse, die Vormaterialien aus Stahl oder Aluminium enthalten und bestimmten HTSUS-Codes unterliegen, gelten zusätzliche Zölle gemäß Section 232:
Stahlprodukte: HTSUS 9903.81.90 und 9903.81.91 – 50 % Zoll auf den Wert des Stahlgehalts
Aluminiumprodukte: HTSUS 9903.85.02 – 50 % Zoll auf den Wert des Aluminiumgehalts
Wir unterstützen Unternehmen beim Export ihrer Waren in die USA. Dabei beachten wir sowohl die US-Zollvorschriften als auch die speziellen Regelungen für EU-Waren.
Ihr Vorteil: