Polen: SENT-Pflichten ab 17. März 2026 auch für Bekleidung und Schuhe – Achtung: sehr hohe Strafen und Streitpotenzial

Polen überwacht bestimmte Warentransporte auf Straße und Schiene über das elektronische System SENT (über PUESC)(https://puesc.gov.pl/).

Für betroffene Transporte ist eine elektronische Transportmeldung abzugeben und während des Transports laufend zu aktualisieren;
zusätzlich ist während der gesamten Fahrt die Übermittlung von Geolokalisierungsdaten des Fahrzeugs vorgeschrieben (Details siehe https://puesc.gov.pl/uslugi/przewoz-towarow-objety-monitorowaniem-sent).

SENT ist kein reines Bekleidungs-/Schuhthema: Welche Waren konkret meldepflichtig sind, ist abschließend (taxativ) definiert und auf der PUESC-Website in der Warenliste („Wykazem towarów obj?tych systemem monitorowania – plik pdf (321 KB).“) veröffentlicht.

Wichtig: kein reines Zollthema

Die SENT-Pflichten greifen auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr von Unionswaren (z. B. Spanien ? Polen / innergemeinschaftlicher Erwerb sowie Polen ? anderer EU-Staat / innergemeinschaftliche Lieferung)

Was ändert sich ab 17. März 2026?

Ab 17. März 2026 wird SENT auf bestimmte Bekleidungs- und Schuhwaren ausgeweitet, u. a.:

Schwellenwerte (wann ist eine Meldung erforderlich?)

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Wer muss melden – Versender, Empfänger oder Frachtführer?

Die Verantwortung hängt vom Transportfall ab:

Praxis-Hinweis für Logistik/Spedition: Auch wenn die Meldepflicht rechtlich beim Versender oder Empfänger liegt, muss der Frachtführer typischerweise ergänzen und die Geolokalisierung sicherstellen – daher Zuständigkeiten und Datenbereitstellung vertraglich und operativ glasklar regeln.

Warnhinweis: „drakonische“ Sanktionen – und häufige Rechtsstreitigkeiten bei unklaren Absprachen

Polnisches Recht sieht bei Verstößen sehr erhebliche Geldstrafen vor.
Beispiele aus dem Gesetzestext:

Da in der Praxis mehrere Parteien (Versender, Empfänger, Frachtführer/Spediteur) beteiligt sind und Informationen (Referenznummer, Daten, Geräte/App, Updates) sauber fließen müssen, sind bei unklaren Vereinbarungen Auseinandersetzungen über Kosten, Verzögerungen, Bußgelder und Haftung erfahrungsgemäß vorprogrammiert. (Empfehlung: Verantwortlichkeiten und Datenlieferpflichten ausdrücklich in Auftrag/AGB/SLA regeln.)

Was ist für Transporteure besonders kritisch?

Offiziell gilt: Wer Waren „shipping/receiving/transporting“ im SENT-Umfang bewegt, muss *
der Carrier muss außerdem das Transportmittel mit einem Gerät zur Geolokalisierungs-Übertragung ausstatten

Praktische Schritte (kurz)